{"id":3421,"date":"2023-06-22T09:47:59","date_gmt":"2023-06-22T09:47:59","guid":{"rendered":"https:\/\/kunstsped.de\/?page_id=3421"},"modified":"2024-03-29T15:06:55","modified_gmt":"2024-03-29T15:06:55","slug":"agb-haftungsinformationen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kunstsped.de\/en\/agb-haftungsinformationen","title":{"rendered":"AGB &#038; Haftungsinformationen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><br \/>1. Beauftragung eines weiteren Frachtf\u00fchrers: Der M\u00f6belspediteur kann einen weiteren Frachtf\u00fchrer zur Durchf\u00fchrung des Umzugs heranziehen.<br \/>2. Zusatzleistungen: Der M\u00f6belspediteur f\u00fchrt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrs\u00fcblichen Sorgfalt eines ordentlichen M\u00f6belspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zus\u00e4tzlich zu bezahlen sind insbesondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.<br \/>3. Sammeltransport: Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgef\u00fchrt werden.<br \/>4. Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung des M\u00f6belspediteurs nicht verrechenbar.<br \/>5. Erstattung der Umzugskosten: Soweit der Absender gegen\u00fcber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenverg\u00fctung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und f\u00e4llige Umzugskostenverg\u00fctung abz\u00fcglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den M\u00f6belspediteur auszuzahlen.<br \/>6. Transportsicherung: Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Ger\u00e4ten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Ger\u00e4ten, EDV-Anlagen fachgerecht f\u00fcr den Transport sichern zu lassen. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der fachgerechten Transportsicherung ist der M\u00f6belspediteur nicht verpflichtet.<br \/>7. Elektro- und Installationsarbeiten: Die Leute des M\u00f6belspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, D\u00fcbel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.<br \/>8. Handwerkervermittlung: Bei Leistungen zus\u00e4tzlich vermittelter Handwerker haftet der M\u00f6belspediteur nur f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl.<br \/>9. Aufrechnung: Gegen Anspr\u00fcche des M\u00f6belspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit f\u00e4lligen Gegenanspr\u00fcchen zul\u00e4ssig, die rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<br \/>10. Abtretung: Der M\u00f6belspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschlie\u00dfenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.<br \/>11. Missverst\u00e4ndnisse: Die Gefahr des Missverst\u00e4ndnisses anderer als schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollm\u00e4chtigte Leute des M\u00f6belspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.<br \/>12. Nachpr\u00fcfung durch den Absender: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzupr\u00fcfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrt\u00fcmlich mitgenommen oder stehengelassen wird.<br \/>13. F\u00e4lligkeit des vereinbarten Entgelts: Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung f\u00e4llig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der M\u00f6belspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Bef\u00f6rderung auf Kosten des Absenders einzulagern. \u00a7419 HGB findet entsprechende Anwendung.<br \/>14. R\u00fccktritt vom Vertrag: Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch \u00a7\u00a7415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.<br \/>15. Lagervertrag: Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen M\u00f6beltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>16. Gerichtstand: F\u00fcr Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und \u00fcber Anspr\u00fcche aus anderen Rechtsgr\u00fcnden, die mit dem Transportauftrag zusammenh\u00e4ngen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des M\u00f6belspediteurs befindet, ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig. F\u00fcr Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit nur f\u00fcr den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder pers\u00f6nlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br \/>17. Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht.<br \/>18. AM\u00d6-Einigungsstelle: Schulstrasse 53, 65795 Hattersheim, Fax: 06190\/989820<\/p>\n<p><br \/><strong>Haftungsinformationen des M\u00f6belspediteurs gem\u00e4\u00df \u00a7 451 g HGB<\/strong><\/p>\n<p>Anwendungsbereich<br \/>Der Frachtf\u00fchrer (im folgenden M\u00f6belspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). F\u00fcr Bef\u00f6rderungen von Umzugsgut von und nach Orten au\u00dferhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrunds\u00e4tze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Bef\u00f6rderungsmittel zum Einsatz kommen.<\/p>\n<p>Au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche<br \/>Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch f\u00fcr einen au\u00dfervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empf\u00e4ngers gegen den M\u00f6belspediteur wegen Verlust oder Besch\u00e4digung des Umzugsgutes oder wegen \u00dcberschreitung der Lieferfrist.<\/p>\n<p>Haftungsgrunds\u00e4tze<br \/>Der M\u00f6belspediteur haftet f\u00fcr den Schaden, der durch Verlust oder Besch\u00e4digung des Umzugsgutes in der Zeit von der \u00dcbernahme zur Bef\u00f6rderung bis zur Ablieferung oder durch \u00dcberschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).<\/p>\n<p>Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen<br \/>Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf einen Handlung oder Unterlassung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die der M\u00f6belspediteur vors\u00e4tzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.<\/p>\n<p>Haftungsh\u00f6chstbetrag<br \/>Die Haftung des M\u00f6belspediteurs wegen Verlust oder Besch\u00e4digung ist auf einen Betrag von \u20ac 620,&#8211; je Kubikmeter Laderaum, der zur Erf\u00fcllung des Vertrages ben\u00f6tigt wird, beschr\u00e4nkt. Wegen \u00dcberschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des M\u00f6belspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der M\u00f6belspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausf\u00fchrung des Umzuges zusammenh\u00e4ngenden vertraglichen Pflicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht durch Verlust oder Besch\u00e4digung des Umzugsgutes oder durch \u00dcberschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Sch\u00e4den als Sach- und Personensch\u00e4den, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Haftung der Leute<br \/>Werden Schadensersatzanspr\u00fcche aus au\u00dfervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Besch\u00e4digung des Umzugsgutes oder wegen \u00dcberschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des M\u00f6belspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vors\u00e4tzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.<\/p>\n<p>Wertersatz<br \/>Hat der M\u00f6belspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der \u00dcbernahme zur Bef\u00f6rderung zu ersetzen. Bei Besch\u00e4digung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbesch\u00e4digten Gutes und dem Wert des besch\u00e4digten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der \u00dcbernahme zur Bef\u00f6rderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zus\u00e4tzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrender M\u00f6belspediteur <br \/>Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgef\u00fchrt (ausf\u00fchrender M\u00f6belspediteur), so haftet dieser f\u00fcr den Schaden, der durch Verlust oder Besch\u00e4digung des Gutes oder durch \u00dcberschreitung der Lieferfrist w\u00e4hrend der durch ihn ausgef\u00fchrten Bef\u00f6rderung entsteht, in gleicher Weise wie der M\u00f6belspediteur. Der ausf\u00fchrende M\u00f6belspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem M\u00f6belspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. M\u00f6belspediteur und ausf\u00fchrender M\u00f6belspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausf\u00fchrenden M\u00f6belspediteurs in Anspruch genommen, so gelten f\u00fcr diese die Bestimmungen \u00fcber die Haftung der Leute.<\/p>\n<p>Haftungsausschluss<br \/>Der M\u00f6belspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Besch\u00e4digung oder die \u00dcberschreitung der Lieferfrist auf Umst\u00e4nden beruht, die der M\u00f6belspediteur auch bei gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).<\/p>\n<p>Haftungsvereinbarung<br \/>Der M\u00f6belspediteur weist den Absender auf die M\u00f6glichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Transportversicherung<br \/>Der M\u00f6belspediteur weist den Absender auf die M\u00f6glichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Pr\u00e4mie zu versichern.<\/p>\n<p>Besondere Haftungsausschlussgr\u00fcnde<br \/>Der M\u00f6belspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Besch\u00e4digung auf eine der folgenden Gefahren zur\u00fcckzuf\u00fchren ist:<br \/>1. Bef\u00f6rderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, M\u00fcnzen, Wertpapieren oder Urkunden;<br \/>2. ungen\u00fcgende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;<br \/>3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;<br \/>4. Bef\u00f6rderung von nicht vom M\u00f6belspediteur verpacktem Gut in Beh\u00e4ltern;<br \/>5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Gr\u00f6\u00dfe oder Gewicht den Raumverh\u00e4ltnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern<br \/>der M\u00f6belspediteur den Absender auf die Gefahr einer Besch\u00e4digung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchf\u00fchrung der Leistung bestanden hat;<br \/>6. Bef\u00f6rderung lebender Tiere oder von Pflanzen;<br \/>7. nat\u00fcrliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leichte Sch\u00e4den, insbesondere durch Bruch, Funktionsst\u00f6rungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.<br \/>Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umst\u00e4nden des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der M\u00f6belspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgr\u00fcnde nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umst\u00e4nden obliegenden Ma\u00dfnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.<\/p>\n<p>Schadensanzeige<br \/>Um das Erl\u00f6schen von Ersatzanspr\u00fcchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:<br \/>1. Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadenprotokoll \u2013 spezifiziert \u2013 festzuhalten oder dem M\u00f6belspediteur sp\u00e4testens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.<br \/>2. \u00c4u\u00dferlich nicht erkennbare Besch\u00e4digungen oder Verluste m\u00fcssen dem M\u00f6belspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.<br \/>3. Pauschale Schadensanzeigen gen\u00fcgen in keinem Fall.<br \/>4. Anspr\u00fcche wegen \u00dcberschreitung der Lieferfristen erl\u00f6schen, wenn der Empf\u00e4nger dem M\u00f6belspediteur die \u00dcberschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.<br \/>5. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie \u2013 um den Anspruchsverlust zu verhindern \u2013 in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder Email) und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Au\u00dferdem muss der Absender der Schadensanzeige genannt und der Abschluss der Erkl\u00e4rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.<br \/>6. Zur Wahrung der Fristen gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung.<\/p>\n<p>Gef\u00e4hrliches Umzugsgut<br \/>Z\u00e4hlt zu dem Umzugsgut gef\u00e4hrliches Gut (z.B. Benzin oder \u00d6le), ist der Absender verpflichtet, dem M\u00f6belspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergef\u00e4hrlichkeit, \u00e4tzende Fl\u00fcssigkeit, explosive Stoffe, etc.)<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Beauftragung eines weiteren Frachtf\u00fchrers: Der M\u00f6belspediteur kann einen weiteren Frachtf\u00fchrer zur Durchf\u00fchrung des Umzugs heranziehen.2. 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